Die gesetzliche Aufgabe der Niederösterreichische Berg- und Naturwacht (BNW) ist es, auf die Einhaltung des NÖ Naturschutzgesetzes zu achten und damit den Schutz von Tieren und Pflanzen zu wahren. Dazu gehören alle präventiven und akuten Maßnahmen. Zahlreiche Mitglieder sind zusätzlich als Umweltschutzorgan beeidete, und somit auch nach dem Umweltschutzgesetz zuständig.
- Schutz der wilden Tiere und Pflanzen
- Sicherung der Schutzgebiete
- Verfolgung illegaler Abfallbeseitigung
- Prävention und Früherkennung von Waldbränden
- Eingreifen im Falle von Wasserverunreinigung
Um diese Punkte durchzusetzen, stehen unseren Mitarbeitern besondere Rechte zu. Gemäß unserer Statuten bieten wir zusätzlich, entsprechend unserer Ausrüstung und Ausbildung, Unterstützung bei Unfällen und Katastrophen.