Artenschutz

In Niederösterreich unterliegen wild lebenden Tiere und Pflanzen (Ausgenommen Jagdbares Wild) dem Schutz durch das Naturschutzgesetz aus dem Jahr 2000. Sie dürfen, mit wenigen Ausnahmen, nicht mutwillig beeinträchtigt werden.

Viele Tiere und Pflanzen sind explizit in der Artenschutzverordnung gelistet und dadurch deutlich strenger geschützt.