Aufsichtsorgane

Naturschutzorgane

Alle aktiven Mitglieder der NÖ BNW, die einen Dienstausweis und eine Dienstmarke mit Dienstnummer besitzen, sind nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz zuständig, auf die Einhaltung des Naturschutzgesetzes zu achten. Die Dienstmarke und der Dienstausweis haben dieselbe Nummer. Die Nummer ist einem einzigen Mitglied persönlich fest zugeordnet. Sie sagt nicht über die Zugehörigkeit zu einer (Bezirks-) Gruppe oder einer Führungsebene aus. Dritte dürfen von Naturschutzorganen im Einsatz die Bekanntgabe der Dienstnummer fordern.

Landeskulturwachen

Landeskulturwachen in der NÖ Berg und Naturwacht sind Personen, die zusätzlich zu der Funktion als Naturschutzorgan (s.o.) von der Bezirkshauptmannschaft zu dem jeweiligen Fachgebiet geprüft und beeidet wurden.

Umweltschutzorgane

Sie können in Niederösterreich von einer Bezirkshauptmannschaft geprüft und beeidet werden. Bei Verdacht auf schädliche Eingriffe in die Umwelt dürfen sie Erhebungen durchführen, um den Verursacher festzustellen und erstatten der Bezirkshauptmannschaft Meldung.

Feldschutzorgane

Sie werden von einer Gemeinde für das Gemeindegebiet bestellt. Ihre Aufgabe ist es, z.B. Felder, Weingärten, Wiesen und Almen sowie die der landwirtschaftlichen Produktion dienenden Güter und Produkte der Landwirtschaft gegen unbefugte Nutzung, Aneignung und Beschädigung zu schützen.