Allgemein

Waldbrandverordnung 2025

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Waldbrandgefahr werden derzeit die ersten Waldbrandverordnungen veröffentlicht. Diese verbieten das Entzünden von Feuern, Rauchwaren und sonstigen Feuerquellen im Wald und dessen Gefährdungsbereich.

Die Verordnung gilt auch für Brauchtumsfeuer und wenn die Feuerstelle abgesichert ist. Auch, wenn die Absicherung durch die Feuerwehr erfolgt. Ausnahmen gelten nur, wenn diese in der jeweiligen Verordnung des betreffenden Bezirks festgelegt werden.

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